Zweifel

Zweifel

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Zwei|fel ['ts̮vai̮fl̩], der; -s, -:
Bedenken; schwankende Ungewissheit darüber, ob man etwas glauben soll oder ob etwas richtig ist:
Zweifel an der Richtigkeit seiner Aussage haben; er ließ keinen Zweifel daran, dass es ihm ernst war; das unterliegt keinem Zweifel; daran besteht kein Zweifel; ihre Loyalität ist über jeden Zweifel erhaben; es waren Zweifel [an der Echtheit des Textes] aufgekommen; das ist ohne Zweifel (ganz gewiss) richtig.
Syn.: Unglaube, Verdacht, Vorbehalt.
Zus.: Glaubenszweifel, Selbstzweifel.

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Zwei|fel 〈m. 5Unsicherheit, nicht festes Wissen, nicht fester Glaube, inneres Schwanken ● jmds. \Zweifel beheben, beseitigen; es besteht gar kein \Zweifel, dass ...; ich hege einige \Zweifel, dass, ob es wirklich stimmt; darüber herrscht kein \Zweifel; es sind mir einige \Zweifel gekommen, ob es richtig war, was ich getan habe; es unterliegt keinem \Zweifel, dass ... ● das ist außer \Zweifel es ist ganz sicher, ganz gewiss; es steht außer \Zweifel, dass er Recht hat; ich habe ihn nicht darüber im \Zweifel gelassen, dass es mir ernst ist; ich bin mir im \Zweifel, ob das wirklich richtig ist; eine Behauptung, Aussage in \Zweifel stellen, ziehen; seine Bemerkung hat mich wieder in neue \Zweifel gestürzt; ohne \Zweifel! ganz richtig!, ganz sicher!; auf jeden Fall; es ist ohne \Zweifel richtig, das zu tun [<mhd. zwivel <ahd. zwival <germ. *twi-fla-; eigtl. „zwiefältiger Sinn“; zu idg. *dui- „zwie...“ + *pel-, *pol- „falten“]

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Zwei|fel , der; -s, - [mhd. zwīvel, ahd. zwīfal, zu zwei u. falten, eigtl. = (Ungewissheit bei) zweifach(er Möglichkeit)]:
Bedenken, schwankende Ungewissheit, ob jmdm., jmds. Äußerung zu glauben ist, ob ein Vorgehen, eine Handlung richtig u. gut ist, ob etw. gelingen kann o. Ä.:
quälender Z.;
[un]begründete Z.;
bei jmdm. regt sich der Z.;
es besteht kein, nicht der geringste Z., dass …;
dein Z. (deine Skepsis) ist nicht berechtigt;
leiser Z. steigt in ihm auf, regt sich in ihm;
es waren ihr Z. [an der Wahrheit dieser Aussage] gekommen, ob …;
ich habe keinen Z. an ihrer Aufrichtigkeit;
er ließ keinen Z. daran, dass es ihm ernst war;
man hat uns darüber nicht im Z. gelassen;
jmd., eine Sache ist über jeden Z. erhaben;
von -n (Skrupeln) geplagt sein;
außer [allem] Z. stehen (ganz sicher feststehen, nicht bezweifelt werden können);
Z. in etw. setzen/etw. in Z. ziehen/(seltener:) stellen (bezweifeln);
[über etw.] im Z. sein (1. etw. nicht ganz genau wissen. 2. sich noch nicht entschieden haben [etw. Bestimmtes zu tun]);
ohne Z. (bestimmt, ganz gewiss).

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Zweifel
 
[althochdeutsch zwifal, zu zwei und falten, eigentlich »(Ungewissheit bei) zweifach(er Möglichkeit)«], 1) Unentschiedenheit zwischen einander widersprechenden Möglichkeiten des Handelns oder der Haltung; 2) das Infragestellen der Richtigkeit einer Theorie, Behauptung oder eines Sachverhalts wegen ihrer unzureichenden Begründung oder einer unzureichenden Kenntnis ihrer Gründe (theoretischer Zweifel). Der moralische Zweifel richtet sich auf die ethische Billigung oder Missbilligung eines Verhaltens; der religiöse Zweifel gründet in einer Anfechtung im Glauben. Ein existenzieller Zweifel entsteht im radikalen Infragestellen aller Orientierungen als Zweifel am »Sinn des Daseins« (z. B. bei S. Kierkegaard). - In Form eines absoluten Zweifels, d. h. der Behauptung der Unmöglichkeit eines begründeten Wissens, führt der theoretische Zweifel in der Geschichte der Erkenntnistheorie zur Haltung der Skepsis (Skeptizismus) und in Form des methodischen (oder »fiktiven«) Zweifels (z. B. bei R. Descartes, E. Husserl) zur Überwindung des absoluten Zweifels. Bei Descartes dient der methodische Zweifel im Anschluss an Augustinus dem Ziel, herauszufinden, woran man nicht zweifeln kann, um auf dieser Grundlage das Einfließen von Vorurteilen und Irrtümern in den Erkenntnisprozess zu verhindern. In der Methodisierung des Zweifels wird dieser zum Bestandteil des philosophischen Begriffs der Kritik. In methodischem Sinne wurde der Zweifel bereits bei Sokrates verwendet, der seine Gesprächspartner in die Verlegenheit des Nicht-Wissens führte, indem er ihr vermeintliches Wissen in Fragen menschlicher Tugend bezweifelte und widerlegte.
 

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Zwei|fel, der; -s, - [mhd. zwīvel, ahd. zwīfal, zu ↑zwei u. ↑falten, eigtl. = (Ungewissheit bei) zweifach(er Möglichkeit)]: Bedenken, schwankende Ungewissheit, ob jmdm., jmds. Äußerung zu glauben ist, ob ein Vorgehen, eine Handlung richtig u. gut ist, ob etw. gelingen kann o. Ä.: lähmender, quälender, bohrender Z.; bange, [un]begründete Z.; bei jmdm. regt sich der Z.; es besteht kein, nicht der geringste Z., dass ...; darum waren bei meiner Geburt auch Z. an Konstanzes leiblicher Mutterschaft laut geworden (Stern, Mann 20); Kein Z. (zweifellos), ich mochte die Dame (Zwerenz, Kopf 201); dein Z. (deine Skepsis) ist nicht berechtigt; daran kann kein Z. sein; leiser Z. steigt in ihm auf, regt sich in ihm; es waren ihm Z. [an der Wahrheit dieser Aussage] gekommen, ob ...; Z. hegen; ich habe keinen Z. an ihrer Aufrichtigkeit; das wird den letzten Z. über die Echtheit des Textes beseitigen; man sollte ihre Z. ausräumen; es waren Z. aufgekommen; er ließ keinen Z. daran, dass es ihm ernst war; das unterliegt keinem Z.; man hat uns darüber nicht im Z. gelassen; jmd., eine Sache ist über jeden Z. erhaben; von -n (Skrupeln) geplagt sein; *außer [allem] Z. stehen (ganz sicher feststehen, nicht bezweifelt werden können); Z. in etw. setzen/etw. in Z. ziehen/(seltener:) stellen (bezweifeln): Es ist für mich unstreitig, dass man die im Grundgesetz geregelte staatliche Ordnung vom Grundsatz her in Z. ziehen darf (W. Brandt, Begegnungen 272); [über etw.] im Z. sein (1. etw. nicht ganz genau wissen. 2. sich noch nicht entschieden haben [etw. Bestimmtes zu tun] ); ohne Z. (bestimmt, ganz gewiss).

Universal-Lexikon. 2012.

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